AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Hotel Seehaus | Kaiserpfalzstr.21 | 78351 Bodman / Bodensee

1.Abschluß des Vertrages

a. Zwischen dem Gast und dem Hotel Seehaus kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, oder sonstige Leistungen bestellt und vom Hotel Seehaus zugesagt wurden.
b. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
c. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

2. An- und Abreise

a. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
b. Bei Abreise nach 11:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis zu zahlen.
c. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen wenn eine spätere Anreise nicht vorab avisiert wurde. Geschieht dies nicht, kann das Hotel Seehaus über die Zimmer anderweitig verfügen.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt oder eine Kreditkartennummer eines vom Hotel Seehaus akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.

3. Leistungen

a. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
b. Liegt der Vereinbarung eine Halbpension des Gastes zugrunde und erhält der Gast am ersten Tag ein Abendessen so endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstück am Abreisetag.
c. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
d. Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel Seehaus berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.

4. Zahlungen

a. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei der Abreise des Gastes zu bezahlen.
b. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, das dass Hotel Seehaus eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
c. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
d. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich
erfüllungshalber.

5. Stornierungen

Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
Eine Stornierung ist bis zum 30. Tag vor der Ankunft kostenlos.
Zwischen dem 30. und 8. Tag vor dem Ankunftstermin 40%, ab dem 7. Tag vor dem Anreisetermin 80% und ab dem Anreisetag, bei Nichterscheinen, oder bei vorzeitiger Abreise 90 % des vereinbarten Preises.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Hotel-Stornoversicherung

6. Haftung

a. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
b. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel Seehaus gegenüber für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
c. Das Hotel Seehaus haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die
Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel Seehaus bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
d. Das Hotel Seehaus haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn, das Hotel oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
e. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf einem von dem Hotel Seehaus bereitgestellten Abstellplatz geparkt, (auch gegen Entgelt) kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen, oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Allgemeines

a. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
b. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung
nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
c. Die Benutzung des Gartens (mit Sport- und Spielgeräten) sowie der Leihfahrräder erfolgt auf eigene Gefahr.
d. Tiere dürfen im Hotelbereich nur nach vorheriger Zustimmung vom Hotel Seehaus und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. In öffentlichen Räumen, wie Frühstücksraum etc. nach vorheriger Zustimmung.
e. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel Seehaus ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

8. Schlussbestimmungen

a. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
b. Eine Prospekthaftung oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Gültig sind die jeweils aktuellen Preislisten.
c. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel Seehaus schriftlich bestätigt worden sind.
d. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
e. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine möglichst nahekommende gültige Regelung.

Hotel SEEHAUS
Kaiserpfalzstraße 21
78351 Bodman-Ludwigshafen
Fon 07773-5662
Fax 07773-1311
info@seehaus-bodman.de
www.seehaus-bodman.de